Rechtsprechung
VGH Bayern, 20.10.2017 - 11 B 17.1080 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1 und 2; FeV § 11 Abs. 3 Nr. 6, Abs. 6 und 8, § 14 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Nr. 2, § 46 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5, Nr. 9.1 und 9.2.2 der Anlage 4
Aberkennung einer polnischen Fahrerlaubnis - Folgen verweigerter Fristverlängerungen im Verwaltungsverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Aberkennung einer polnischen Fahrerlaubnis - Folgen verweigerter Fristverlängerungen im Verwaltungsverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aberkennung des Rechts; von einer polnischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen Verwertbarkeit von Angaben in einem ärztlichen Gutachten Anordnung eines Drogenabstinenzkontrollprogramms Verstoß gegen Teilnahmebedingungen Fristverlängerung zur Vorlage eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 21.03.2017 - RN 8 K 16.1064
- VGH Bayern, 20.10.2017 - 11 B 17.1080
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, …
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2017 - 11 B 17.1080
Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78). - BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04
Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2017 - 11 B 17.1080
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Zusammenhang mit der Frage, unter welchen Umständen weiterhin ein Gefahrenverdacht besteht, der Untersuchungsanordnungen der Fahrerlaubnisbehörde rechtfertigt, die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nicht an die Einhaltung einer festen Frist nach dem letzten erwiesenen Betäubungsmittelmissbrauch gebunden (BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081). - BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87
Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt …
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2017 - 11 B 17.1080
Erweist sich dieser aus anderen als den angegebenen Rechtsgründen als rechtmäßig, ohne dass diese anderen Rechtsgründe wesentliche Änderungen des Spruchs erfordern würden, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG, U.v. 19.8.1988 - 8 C 29/87 - BVerwGE 80, 96;… BayVGH, B.v. 23.6.2016 - 11 CS 16.907 - juris Rn. 23 ff.). - VGH Bayern, 03.05.2017 - 11 CS 17.312
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2017 - 11 B 17.1080
Daher kann ein auf § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV gestützter Bescheid, der einem Betroffenen die Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines angeordneten Gutachtens entzieht, auf einer anderen Rechtsgrundlage rechtmäßig und daher aufrechtzuerhalten sein, wenn die Nichteignung des Betroffenen zum maßgeblichen Zeitpunkt feststeht (vgl. zu § 11 Abs. 7 FeV: BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris, Rn. 24 f.). - VGH Bayern, 23.06.2016 - 11 CS 16.907
Sofortvollzug der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei vorliegender …
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2017 - 11 B 17.1080
Erweist sich dieser aus anderen als den angegebenen Rechtsgründen als rechtmäßig, ohne dass diese anderen Rechtsgründe wesentliche Änderungen des Spruchs erfordern würden, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG, U.v. 19.8.1988 - 8 C 29/87 - BVerwGE 80, 96; BayVGH, B.v. 23.6.2016 - 11 CS 16.907 - juris Rn. 23 ff.).
- VG Regensburg, 21.07.2021 - RN 8 S 21.834
Weigerung ein, nach einem ärztlichen Gutachten angeordnetes MPU-Gutachten …
Voraussetzung ist allerdings, dass die Untersuchungsanordnung der Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und die Weigerung ohne hinreichenden Grund erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2008 - 11 C 08.1030; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.1891; BayVGH, U.v. 20.10.2017 - 11 B 17.1080 - BeckRS 2017, 133211 Rn. 24).Auch kann die Anordnung, einen Vertrag über die Durchführung von Drogenscreenings sowie die Ergebnisse vorzulegen, auf die Rechtsgrundlage des § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV gestützt werden, da sie als vorbereitende Maßnahmen einer MPU-Begutachtung, mit welcher die aktuelle Fahreignung überprüft werden soll, zu bewerten sind (eine solche Anordnung für rechtmäßig haltend, jedoch nicht auf die genaue Rechtsgrundlage eingehend: BayVGH, U.v. 20.10.2017 - 11 B 17.1080 - BeckRS 2017, 133211 Rn. 28;… in diese Richtung aber wohl: BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 11 CS 16.1157 - BeckRS 2016, 50106 Rn. 17).
Hier hat das LRA aufgrund der Angaben in dem ärztlichen Gutachten zu einem Ectasy-Konsum und wegen des zeitlichen Ablaufs nicht unmittelbar die Fahrerlaubnis entzogen, sondern die Angaben zum Anlass genommen, als weniger einschneidende Maßnahme ein MPU-Gutachten anzuordnen (vgl. BayVGH, U.v. 20.10.2017 - 11 B 17.1080 - BeckRS 2017, 133211 Rn. 28).
Das LRA hat damit die weniger einschneidende Maßnahme angeordnet und der Antragstellerin die Fahrerlaubnis zunächst belassen (vgl. BayVGH, U.v. 20.10.2017 - 11 B 17.1080 - BeckRS 2017, 133211 Rn. 28).
- VG Bayreuth, 10.06.2020 - B 1 S 20.438
Entzug der Fahrerlaubnis: Konsum harter Drogen
Entscheidend ist, ob die gegebenen Verdachtsmomente noch einen Gefahrenverdacht begründen (…vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25/04 - juris Rn. 23;… BayVGH, B.v. 19.10.2018 - 11 ZB 18.461 - juris Rn. 16; U.v. 20.10.2017 - 11 B 17.1080 - juris Rn. 29).Insbesondere Art, Umfang und Dauer des früheren Betäubungsmittelkonsums müssen noch hinreichende Anhaltspunkte zur Begründung eines Gefahrenverdachts bieten (…vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25/04 - juris Rn. 24;… BayVGH, B.v. 19.10.2018 - 11 ZB 18.461 - juris Rn. 16; U.v. 20.10.2017 - 11 B 17.1080 - juris Rn. 29;… B.v. 24.6.2015 - 11 CS 15.802 - juris Rn. 17).
- VGH Bayern, 19.10.2018 - 11 ZB 18.461
Entziehung einer umgeschriebenen Fahrerlaubnis nach Nichtbeibringung eines …
Die Relevanz eines früheren Drogenmissbrauchs für die Kraftfahreignung ist nicht an den Ablauf schematisch fester Zeiten gebunden, sondern aufgrund einer Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung aller relevanten Umstände, insbesondere der Art, des Ausmaßes und der Dauer des früheren Drogenkonsums, zu beurteilen (…BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - juris Rn. 23 f.; BayVGH, B.v. 20.10.2017 - 11 B 17.1080 - juris Rn. 29;… B.v. 4.10.2005 - 11 CE 05.2304 - juris Rn. 22).
- VGH Bayern, 29.11.2019 - 11 CS 19.2069
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Vorlage eines von zwei …
Erweist sich dieser aus anderen als den angegebenen Rechtsgründen als rechtmäßig, ohne dass diese anderen Rechtsgründe wesentliche Änderungen des Spruchs erfordern würden, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG, U.v. 19.8.1988 - 8 C 29/87 - BVerwGE 80, 96; BayVGH, U.v. 20.10.2017 - 11 B 17.1080 - juris Rn. 36 f.;… B.v. 23.6.2016 - 11 CS 16.907 - juris Rn. 23 ff.). - VG München, 13.12.2017 - M 6 K 16.4287
Fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen infolge von Kokainkonsum
Unschädlich ist, dass in der Fragestellung der differenziert zu betrachtende Cannabiskonsum nicht ausdrücklich ausgenommen wurde, da aus der Gutachtensanordnung dennoch hinreichend klar hervorging, dass die Frage sich nur auf Betäubungsmittel i.S.d. Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV bezog (vgl. BayVGH, B.v. 20.10.2017 - 11 B 17.1080 - juris Rn. 30). - VG München, 25.07.2018 - M 6 S 18.2698
Unterlassene Beibringung eines angeordneten Gutachtens bei gelegentlichem Konsum …
Die bisherige Fristsetzung sei nicht verhältnismäßig gewesen, auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichthofs vom 20. Oktober 2017 werde verwiesen (Az. 11 B 17.1080). - VG Regensburg, 20.12.2021 - RO 8 K 19.1328
Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne Fahreignungsgutachten (Drogenkonsum) - …
Voraussetzung ist allerdings, dass die Untersuchungsanordnung der Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und die Weigerung ohne hinreichenden Grund erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2008 - 11 C 08.1030; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.1891; BayVGH, U.v. 20.10.2017 - 11 B 17.1080 - BeckRS 2017, 133211 Rn. 24).