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   VGH Bayern, 20.10.2017 - 11 B 17.1080   

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VGH Bayern, 20.10.2017 - 11 B 17.1080 (https://dejure.org/2017,46096)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.10.2017 - 11 B 17.1080 (https://dejure.org/2017,46096)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Oktober 2017 - 11 B 17.1080 (https://dejure.org/2017,46096)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 3 Abs. 1 Satz 1 und 2; FeV § 11 Abs. 3 Nr. 6, Abs. 6 und 8, § 14 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Nr. 2, § 46 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5, Nr. 9.1 und 9.2.2 der Anlage 4
    Aberkennung einer polnischen Fahrerlaubnis - Folgen verweigerter Fristverlängerungen im Verwaltungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Aberkennung einer polnischen Fahrerlaubnis - Folgen verweigerter Fristverlängerungen im Verwaltungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aberkennung des Rechts; von einer polnischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen Verwertbarkeit von Angaben in einem ärztlichen Gutachten Anordnung eines Drogenabstinenzkontrollprogramms Verstoß gegen Teilnahmebedingungen Fristverlängerung zur Vorlage eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2017 - 11 B 17.1080
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2017 - 11 B 17.1080
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Zusammenhang mit der Frage, unter welchen Umständen weiterhin ein Gefahrenverdacht besteht, der Untersuchungsanordnungen der Fahrerlaubnisbehörde rechtfertigt, die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nicht an die Einhaltung einer festen Frist nach dem letzten erwiesenen Betäubungsmittelmissbrauch gebunden (BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2017 - 11 B 17.1080
    Erweist sich dieser aus anderen als den angegebenen Rechtsgründen als rechtmäßig, ohne dass diese anderen Rechtsgründe wesentliche Änderungen des Spruchs erfordern würden, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG, U.v. 19.8.1988 - 8 C 29/87 - BVerwGE 80, 96; BayVGH, B.v. 23.6.2016 - 11 CS 16.907 - juris Rn. 23 ff.).
  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 11 CS 17.312

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2017 - 11 B 17.1080
    Daher kann ein auf § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV gestützter Bescheid, der einem Betroffenen die Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines angeordneten Gutachtens entzieht, auf einer anderen Rechtsgrundlage rechtmäßig und daher aufrechtzuerhalten sein, wenn die Nichteignung des Betroffenen zum maßgeblichen Zeitpunkt feststeht (vgl. zu § 11 Abs. 7 FeV: BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris, Rn. 24 f.).
  • VGH Bayern, 23.06.2016 - 11 CS 16.907

    Sofortvollzug der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei vorliegender

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2017 - 11 B 17.1080
    Erweist sich dieser aus anderen als den angegebenen Rechtsgründen als rechtmäßig, ohne dass diese anderen Rechtsgründe wesentliche Änderungen des Spruchs erfordern würden, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG, U.v. 19.8.1988 - 8 C 29/87 - BVerwGE 80, 96; BayVGH, B.v. 23.6.2016 - 11 CS 16.907 - juris Rn. 23 ff.).
  • VG Regensburg, 21.07.2021 - RN 8 S 21.834

    Weigerung ein, nach einem ärztlichen Gutachten angeordnetes MPU-Gutachten

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Untersuchungsanordnung der Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und die Weigerung ohne hinreichenden Grund erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2008 - 11 C 08.1030; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.1891; BayVGH, U.v. 20.10.2017 - 11 B 17.1080 - BeckRS 2017, 133211 Rn. 24).

    Auch kann die Anordnung, einen Vertrag über die Durchführung von Drogenscreenings sowie die Ergebnisse vorzulegen, auf die Rechtsgrundlage des § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV gestützt werden, da sie als vorbereitende Maßnahmen einer MPU-Begutachtung, mit welcher die aktuelle Fahreignung überprüft werden soll, zu bewerten sind (eine solche Anordnung für rechtmäßig haltend, jedoch nicht auf die genaue Rechtsgrundlage eingehend: BayVGH, U.v. 20.10.2017 - 11 B 17.1080 - BeckRS 2017, 133211 Rn. 28; in diese Richtung aber wohl: BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 11 CS 16.1157 - BeckRS 2016, 50106 Rn. 17).

    Hier hat das LRA aufgrund der Angaben in dem ärztlichen Gutachten zu einem Ectasy-Konsum und wegen des zeitlichen Ablaufs nicht unmittelbar die Fahrerlaubnis entzogen, sondern die Angaben zum Anlass genommen, als weniger einschneidende Maßnahme ein MPU-Gutachten anzuordnen (vgl. BayVGH, U.v. 20.10.2017 - 11 B 17.1080 - BeckRS 2017, 133211 Rn. 28).

    Das LRA hat damit die weniger einschneidende Maßnahme angeordnet und der Antragstellerin die Fahrerlaubnis zunächst belassen (vgl. BayVGH, U.v. 20.10.2017 - 11 B 17.1080 - BeckRS 2017, 133211 Rn. 28).

  • VG Bayreuth, 10.06.2020 - B 1 S 20.438

    Entzug der Fahrerlaubnis: Konsum harter Drogen

    Entscheidend ist, ob die gegebenen Verdachtsmomente noch einen Gefahrenverdacht begründen (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25/04 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 19.10.2018 - 11 ZB 18.461 - juris Rn. 16; U.v. 20.10.2017 - 11 B 17.1080 - juris Rn. 29).

    Insbesondere Art, Umfang und Dauer des früheren Betäubungsmittelkonsums müssen noch hinreichende Anhaltspunkte zur Begründung eines Gefahrenverdachts bieten (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25/04 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 19.10.2018 - 11 ZB 18.461 - juris Rn. 16; U.v. 20.10.2017 - 11 B 17.1080 - juris Rn. 29; B.v. 24.6.2015 - 11 CS 15.802 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 11 ZB 18.461

    Entziehung einer umgeschriebenen Fahrerlaubnis nach Nichtbeibringung eines

    Die Relevanz eines früheren Drogenmissbrauchs für die Kraftfahreignung ist nicht an den Ablauf schematisch fester Zeiten gebunden, sondern aufgrund einer Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung aller relevanten Umstände, insbesondere der Art, des Ausmaßes und der Dauer des früheren Drogenkonsums, zu beurteilen (BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - juris Rn. 23 f.; BayVGH, B.v. 20.10.2017 - 11 B 17.1080 - juris Rn. 29; B.v. 4.10.2005 - 11 CE 05.2304 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 29.11.2019 - 11 CS 19.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Vorlage eines von zwei

    Erweist sich dieser aus anderen als den angegebenen Rechtsgründen als rechtmäßig, ohne dass diese anderen Rechtsgründe wesentliche Änderungen des Spruchs erfordern würden, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG, U.v. 19.8.1988 - 8 C 29/87 - BVerwGE 80, 96; BayVGH, U.v. 20.10.2017 - 11 B 17.1080 - juris Rn. 36 f.; B.v. 23.6.2016 - 11 CS 16.907 - juris Rn. 23 ff.).
  • VG München, 13.12.2017 - M 6 K 16.4287

    Fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen infolge von Kokainkonsum

    Unschädlich ist, dass in der Fragestellung der differenziert zu betrachtende Cannabiskonsum nicht ausdrücklich ausgenommen wurde, da aus der Gutachtensanordnung dennoch hinreichend klar hervorging, dass die Frage sich nur auf Betäubungsmittel i.S.d. Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV bezog (vgl. BayVGH, B.v. 20.10.2017 - 11 B 17.1080 - juris Rn. 30).
  • VG München, 25.07.2018 - M 6 S 18.2698

    Unterlassene Beibringung eines angeordneten Gutachtens bei gelegentlichem Konsum

    Die bisherige Fristsetzung sei nicht verhältnismäßig gewesen, auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichthofs vom 20. Oktober 2017 werde verwiesen (Az. 11 B 17.1080).
  • VG Regensburg, 20.12.2021 - RO 8 K 19.1328

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne Fahreignungsgutachten (Drogenkonsum) -

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Untersuchungsanordnung der Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und die Weigerung ohne hinreichenden Grund erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2008 - 11 C 08.1030; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.1891; BayVGH, U.v. 20.10.2017 - 11 B 17.1080 - BeckRS 2017, 133211 Rn. 24).
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